Gewährleistung und Haftung:
Bei Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden,
dass eine Beanstandung unserer Übersetzung innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellungsdatum
der Übersetzung mitzuteilen ist. Unter Fertigstellungsdatum ist der vereinbarte
bzw. der tatsächliche Liefertermin zu verstehen.
Im Fall einer gerechtfertigten Mängelrüge hat der Auftraggeber Anspruch
auf eine Nachbesserung der Übersetzung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers
bestehen nicht. Beanstandungen, die nach Ablauf von 30 Tagen nach Fertigstellungsdatum
mitgeteilt werden, können nicht berücksichtigt werden. |